: Schulverweis nach Single-Chat
HANNOVER dpa ■ Wer als Schüler unter dem Namen von Lehrern im Internet auftritt, kann dafür von der Schule fliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschieden. Die Richter wiesen den Antrag eines zwölf Jahre alten Realschülers gegen einen Schulverweis ab. Der Junge war in einem so genannten Chatroom für Singles unter dem Namen von fünf Lehrkräften seiner Schule in Erscheinung getreten. Unter diesen Namen hatte er dann andere Lehrerinnen und Lehrer mit sexuellen Begriffen und Unterstellungen beleidigt und beschimpft (Az.: 6 B 3325/06).