■ ASYLSUCHENDE: Schulpflicht für Kinder
Berlin. Kinder von Asylsuchenden unterliegen ab 1. Februar nächsten Jahres der Schulpflicht. Betroffen sind nach Angaben der Senatsschulverwaltung mehr als 1.000 Kinder von Asylbewerbern, von denen 300 nicht zur Schule gehen. Die Regelung sei nötig geworden, weil trotz vieler abgelehnter Asylanträge oftmals eine Aufenthaltsduldung ausgesprochen werde, die zum Teil länger als zehn Jahre dauern kann.
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