: Schulgeld vom Bund
Bund und Länder haben sich am 6. September darauf verständigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und die hierfür notwendige Finanzierung des Auf- und Ausbaus zusätzlicher Kapazitäten in den Ländern zu finanzieren: zu mindestens 30 Prozent aus Landesmitteln, der Bund steuert bis zu 70 Prozent bei. Die Eigenmittel freier Schulträger – etwa Waldorfschulen – sind auf den Finanzierungsanteil der Länder anrechenbar. Entschieden vorher die Länder, ob ein freier Träger die Bundesmittel für den Ganztagsausbau erhalten kann oder eben nicht, ist jetzt klar geregelt, dass im Falle freier Träger dieser die Eigenmittel selbst stellen kann, um den Bundeszuschuss zu erhalten.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen