piwik no script img

Schuldenerlaß beim BAföG?

Bonn (dpa) — Der Petitionsausschuß des Bundestages hat dem Bundesbildungsministerium empfohlen, Möglichkeiten eines Schuldenerlasses für all diejenigen BAföG-Empfänger zu prüfen, die seit 1983 nur mit Volldarlehen gefördert worden waren. Diese unter der früheren Bundesbildungsministerin Wilms (CDU) eingeführte und heftig umstrittene Regelung war erst in diesem Jahr vom Bundestag revidiert worden. Seit Beginn des Wintersemesters muß das BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, der andere Teil ist ein Zuschuß des Staates. Die GEW, die am Dienstag diese Empfehlung des Petitionsausschusses veröffentlichte, sprach von rund 500.000 Betroffenen.

Foto: Dirk Hoppe/Netzhaut

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen