: „Schufa“–Datenfluß neu gesteuert
Berlin (dpa/vwd) - Wohnungsvermieter oder Versicherungen können künftig keine persönlichen Daten mehr bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung) abfragen. Das sieht unter anderem ein Kompromiß vor, den die Schufa, die Informationen über die „Bonität“ von Kunden etwa bei Konsumentenkrediten oder Bürgschaften sammelt, nach schwierigen Gesprächen mit dem Bundeskartellamt in Berlin und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern über die Neuregelung des Rechts zum Anschluß an die Schufa gefunden hat. Die nun gefundene Einigungsformel sieht vor, daß Wohnungsunternehmen, Makler, Bauträger, Automatenhändler, Brauereien und der Getränkegroßhandel sowie Dienstleistungsunternehmen wie Lesezirkel, Fernschulen und Möbelspediteure künftig vom Schufa– Auskunftsverfahren ausgeschlossen sind. Auch die Versicherungsunternehmen bleiben weitgehend vor der Tür, eine Ausnahme gilt für Versicherungen, die grundpfandrechtlich gesicherte Hypothekendarlehen vergeben. Die gleiche Einschränkung gilt für die Bausparkassen. Ausgeschlossen von der Schufa sind damit künftig alle anderen Versicherungen wie beispielsweise die Kreditversicherung. Angeschlossen an das Schufa–System bleiben dagegen uneingeschränkt die Kreditinstitute, Leasingfirmen, Einzel– und Versandhandel sowie sonstige Unternehmen, die Geld– oder Warenkredite vergeben.
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