: Schützenswerte „Familie“?
betr.: „Kulturkampf um die Ehe“ u. a., taz vom 6. 7. 00
Artikel 6.1 des Grundgesetzes lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Wo steht, dass sich die Ehe aus Frau und Mann zusammensetzen, bzw. dass die Familie neben Kind(ern) aus Vater und Mutter bestehen muss? Das Argument, die „Homo-Ehe“ verstoße gegen das Grundgesetz, will mir so gesehen nicht ganz einleuchten. Vielmehr scheint mir der Status quo verfassungswidrig, denn dieser schließt einen nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung von einem Grundrecht aus, wenn ihm gestützt durch fadenscheinige, konservative Scheinargumente Ehe und Familie vorenthalten werden. CORNELIA BIELLER, Mannheim
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