Schünemanns Fehler : Die Linke und der Lapsus
Es mag sich nur um einen relativ kleinen Patzer des niedersächsischen Innenministers handeln. Aber: Uwe Schünemann hätte zugeben müssen, dass er nicht vor hunderten Zeugen aus dem Polizeibericht zitieren hätte dürfen, um den politischen Gegner mundtot zu machen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn die Linke Beschwerde gegen die Ablehnung der Staatsanwälte einlegt, gegen den Politgranden von der in Niedersachsen fast allmächtigen CDU zu ermitteln. Man darf ihr Mut wünschen, das Verfahren wider den schünemannschen Lapsus durchzufechten.
KOMMENTAR VON KAI SCHÖNEBERG
Mit einem fadenscheinigen Argument hatte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen verworfen: Schünemann habe nicht aus den Ermittlungsakten, sondern aus einem Polizeibericht zitiert, um zu beweisen, dass der Abgeordnete Patrick Humke-Focks bei einer Demonstration handgreiflich geworden ist. Was soll aber Gegenstand von juristischen Ermittlungen sein, wenn nicht die Polizeiakte?
Das Gut, das das Strafgesetzbuch schützen will, ist die funktionierende Rechtspflege: Von den zuständigen juristischen Behörden sollen juristische Vergehen beurteilt und ausgefochten werden – nicht von Schünemann, nicht vom Landtag und auch nicht unter Druck der Öffentlichkeit. Gerade einem Innenminister sollte daran gelegen sein, dieses Rechtsgut zu schützen.