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Schröders Haare grundrechtlich

STUTTGART/HAMBURG dpa ■ Der Gerichtsstreit über die Haare von Kanzler Gerhard Schröder beschäftigt nun möglicherweise auch die Bundesverfassungsrichter. Die Nachrichtenagentur ddp hat Verfassungsbeschwerde gegen zwei Hamburger Urteile eingelegt, nach denen Äußerungen einer Imageberaterin, der Kanzler färbe seine Schläfen, nicht weiterverbreitet werden dürfen. Der Stuttgarter Presserechtler Klaus Sedelmeier bestätigte eine entsprechende Focus-Meldung und kritisierte an den Urteilen „fehlende oder unzureichende Abwägung“.