■ Schönbohm gegen Scientology: „Nicht dulden“
Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) will aktive oder bekennende Angehörige der Scientology-Organisation im öffentlichen Dienst auf keinen Fall dulden. Das sagte er der Welt am Sonntag. Jedoch gebe es bisher „keinen konkreten Hinweis darauf, daß in der Berliner Verwaltung die Arbeit von Scientology zu erkennbaren Ergebnissen geführt hat“.
Wenn eindeutige Hinweise auf Scientology-Bindungen vorlägen, wolle er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich von diesen öffentlich Bediensteten zu trennen, erklärte der Senator.
Bei der für den 27. Oktober angemeldeten Demonstration wolle Scientology in den USA ein Bild über Deutschland vermitteln, „das mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun hat“. Es solle zum Ausdruck gebracht werden, daß Scientology in Deutschland verfolgt werde wie die Juden im Dritten Reich. Für Schönbohm ist „das eine geradezu unglaubliche Behauptung“.
Unterdessen hat – nach Angaben von Scientology – das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Mitglieder von Scientology nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie sich selbst öffentlich zu der Organisation bekennen. Damit hätten die Karlsruher Richter die Beschwerde eines evangelischen Sektenexperten zurückgewiesen, der sich öffentlich zur Scientology-Zugehörigkeit einer Berliner Unternehmersgattin geäußert hatte. Das BVG argumentierte laut Scientology dagegen, daß die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die sich selbst als religiös betrachtet, prinzipiell zum privaten Lebensbereich gehört. Eine Enttarnung könne allenfalls zulässig sein, wenn die betreffende Person „etwa in missionarischer Zielsetzung an die Öffentlichkeit tritt“. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. ADN/AFP
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