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■ HavemannSchöffInnen bleiben

Frankfurt/Oder (taz) – Im neuaufgerollten „Havemann-Prozeß“ hat das Landgericht Frankfurt/ Oder gestern die Rüge der Verteidigung zurückgewiesen, die Schöffenauswahl sei nicht korrekt verlaufen. Auch daß eine der neuen Schöffinnen inzwischen aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt nach Berlin gezogen ist, sei nicht gesetzeswidrig. In dem Prozeß sind sieben ehemalige JuristInnen der DDR angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, den Regimekritiker Robert Havemann 1976 auf Anweisung der Stasi unter Hausarrest gestellt und ihn drei Jahre später wegen eines angeblichen Devisenvergehens zu einer hohen Geldstrafe verurteilt zu haben. Der zweite Verhandlungstag wurde gestern aus Rücksicht auf einen erkrankten Angeklagten nach einer halben Stunde vertagt.

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