: Schneller aufsteigen, leichter abstürzen
■ Koalition einigt sich auf Reform des Beamtenrechts
Bonn (dpa) – Die Bonner Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP haben sich gestern auf die Modernisierung des Beamtenrechts geeinigt. Im Mittelpunkt der geplanten Gesetzesänderungen stehen eine stärker leistungsbezogene Besoldung, die Vergabe von Führungspositionen auf Probe, mehr Teilzeitarbeit und weniger Frühpensionierungen.
Das Bundeskabinett wird außerdem heute einen neuen Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ einsetzen. Von dem Gremium, dem Experten aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft angehören, werden grundlegende Vorschläge für eine Reform der öffentlichen Verwaltung und eine Reduzierung der Staatsaufgaben erwartet.
Mit dem in der Koalition beschlossenen Konzept solle das Berufsbeamtentum neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen angepaßt werden, erklärten die Innenexperten Erwin Marschewski (CDU), Erwin Zeitlmann (CSU) und Burkhard Hirsch (FDP). Vorgesehen ist, das Aufstiegstempo in den Gehaltsstufen künftig leistungsbezogen zu gestalten und Prämien einzuführen. Bei jüngeren Beamten soll der finanzielle Aufstieg generell beschleunigt, bei älteren verlangsamt werden. Spitzenämter werden nur nach ein- bis zweijähriger Erprobung vergeben. Auch für Beförderungen ist eine Probezeit vorgesehen. Die Möglichkeit, einen Beamten gegen seinen Widerspruch abzuordnen oder zu versetzen, wird erleichtert, die Antragsaltersgrenze von 62 auf 63 Jahre angehoben. Vor einer Frühpensionierung muß geprüft werden, ob der Betroffene anderweitig einsetzbar ist oder umgeschult werden kann.
Der Deutsche Beamtenbund forderte, die Verwaltungsreform dürfe nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Vom Kabinett werde erwartet, daß die Vorstellung der „Kostenneutralität“ aufgegeben werde.
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