: Schnaps- statt Milchflasche
Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht muss sich ein 18-Jähriger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dem einjährigen Kind seiner Lebensgefährtin Schnaps eingeflößt zu haben, wie ein Justizsprecher gestern mitteilte. Ein Ermittlungsverfahren richtet sich zudem gegen einen 28-Jährigen, der seinem Sohn ab dem zweiten Lebensjahr Bier verabreicht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, im Januar in alkoholisiertem Zustand der einjährigen Angelique Pfefferminzschnaps in nicht näher bekannter Menge gegeben zu haben. DDP