: Schmerzensgeld
Frankfurt/Main (dpa) — Ein Schmerzensgeld von 2.000 Mark hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt dem Kapellmeister einer Frankfurter Musikgruppe zugesprochen, der ungefragt als Werbeträger eingesetzt worden war. Sein Foto prangte in einem Werbeprospekt eines Frankfurter Kaufhauses, ohne daß er die Erlaubnis dazu gegeben hatte. Das Gericht sah darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Klägers, geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervor (Az.: 2/3 S 7/91).
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen