: Schmähungen bleiben erlaubt
KARLSRUHE afp ■ Frauenärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen von Abtreibungsgegnern auch drastisch formulierte Kritik hinnehmen. Selbst „spürbare Kränkungen“, wie der öffentliche Vorwurf des „Mordes“ an Kindern, verstoßen noch nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Ärzte, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (AZ: 6 U 189/02). Im vorliegenden Fall hatte der Abtreibungsgegner vor der Praxis eines Frauenarztes nahe Heidelberg demonstriert. Auf einem Schild hatte er den Namen des Arztes genannt und ihm „rechtswidrige Abtreibungen“ vorgeworfen. Zudem verteilte er Flugblätter, in welchen Abtreibungen als „neuer Holocaust“ bezeichnet wurden. Diese Beschimpfungen seien, so das Gericht, „als Beitrag im geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit bewegenden, fundamentalen Frage anzusehen“.