: Schließung rechtswidrig?
■ Kali-Kumpel wehren sich weiter
Erfurt (dpa) – Die Entscheidung der Mitteldeutschen Kali AG (MdK) zur Schließung des Kaliwerks Bischofferode verstößt nach Auffassung des Betriebsrates gegen geltendes Recht. Der Aufsichtsrat habe den Beschluß wegen der einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichtes Mühlhausen gar nicht treffen dürfen, sagte Betriebsrat Otto Starke am Samstag. Mit dem Gerichtsentscheid wurde dem Unternehmen untersagt, bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes den Beschäftigten des Kaliwerkes zu kündigen. Auch Umstrukturierungen und Stillegungen wurden vorläufig unterbunden. Halten sich die Vorstandsmitglieder nicht an diese Entscheidung, droht ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 Mark.
Die Stimmung unter den Kali- Kumpeln sei nach wie vor ungebrochen, sagte der Betriebsrat. „Egal, wie die Entscheidung in Brüssel ausgeht, der Arbeitskampf gegen die Schließung des Werkes zum Jahresende geht weiter.“ Die Kumpel fordern weiterhin eine Herauslösung aus der Fusion sowie eine Einzelprivatisierung. Auch die MdK-Erklärung, das Werk werde bis Ende 1993 etwa 70 Millionen Mark Verlust machen, wird angezweifelt.
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