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Schill-Beschwerde zurückgewiesen

Die Schill-Partei ist mit ihrer Beschwerde gegen die Zurückweisung von elf Berliner Direktkandidaten für die Bundestagswahl am 22. September gescheitert. Der Landeswahlausschuss wies gestern die Einsprüche einstimmig zurück, da ein gewählter Landesvorstand nicht existiere und es in den betreffenden Wahlkreisen auch keine Gebietsverbände der Partei Rechtsstaatlicher Offensive gebe. „Wo es keine Parteiorganisation gibt, kann auch kein Direktbewerber aufgestellt werden“, sagte Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás. Kerngedanke dieser Regelung sei, dass eine Direktbewerbung in den Wahlkreisen innerparteilich demokratisch legitimiert sein müsse. Die Schill-Partei hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen. DDP