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Schikane gegen Volkszählungsgegner

Lübeck (taz) - Lübeck hat ein freies Rechtsanwaltsbüro beauftragt, die Erhebungsstelle der Stadt vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig zu vertreten. Damit würden sich bei einem verlorenen Prozeß der sechs Klagegemeinschaften der Volkszählungsgegner die Kosten von rund 5.000 auf 10.000 DM pro Klagegemeinschaft erhöhen. „Reine Schikane“, so der Rechtsanwalt der Volkszählungsgegner, „denn öffentliche Aufgaben werden in der Regel von öffentlichen Stellen erledigt, in diesem Fall das Rechtsamt, und das ist meines Wissens nicht überlastet.“ Das bisher in der Bundesrepublik einmalige Vorgehen gegen Volkszählungsgegner soll offensichtlich eine abschreckende Wirkung haben, denn die Erteilung des Mandates an eine freie Kanzlei seitens der Stadt ist überflüssig, da keine besonderen Qualifikationen von den Mitarbeitern des Rechtsamtes erforderlich sind. In der Geschäftsanweisung für die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten der Hansestadt steht allerdings, „das Rechtsamt führt grundsätzlich die Rechtsstreitigkeiten der Stadt“. Könnten Volkszählungsgegner nach einem verlorenen Prozeß glaubhaft darstellen, daß die Stadt mit ihrer Vorgehensweise unüblich gehandelt hat, würde diese auf den Mehrkosten sitzen bleiben.

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