Abo-Spende für Inhaftierte
Schicken Sie die taz in den Knast
„Dieses Zeitungsabonnement bedeutet mir sehr viel. Es ist meine geistige Nabelschnur zur Welt.“
taz in den Knast – Was soll das?
Seit über 35 Jahren ist die taz der Meinung, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit auch für Menschen in Haft gelten muss. Das Lesen einer täglichen Zeitung gehört nach Artikel 5 unseres Gundgesetzes zu diesem Recht, „... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Mittlerweile hat sich die Welt gewandelt und uns freien Menschen sind alle Informationen wie selbstverständlich über das Internet zugänglich, auch Zeitungen werden immer öfter online gelesen. In den Gefängnissen hat sich nicht viel geändert. Nur in seltenen Ausnahmefällen haben Gefangene Internetzugang.
Aber Gesetzesbrecher:innen etwas schenken?
Die taz hat nicht die finanziellen Mittel, um kostenlose Zeitungsabos zu ermöglichen. Aber wir können Abos vermitteln.
Seit über 35 Jahren bitten wir unserer Leser:innen ein taz-Abo in den Knast zu schenken. Nicht wenige Leser:innen fragen uns allerdings, warum sie Gesetzesbrecher:innen überhaupt etwas schenken sollen?
Die Antwort eines Gefangenen aus der JVA Münster finden wir sehr überzeugend:
„Ich glaube, es ist einem 'freien' Menschen, trotz aller sicherlich vorhandener lobenswerter Empatie, nur sehr schwer zu vermitteln, wie sehr u. a. der regelmäßige Bezug einer Tageszeitung das Leben eines Inhaftierten bereichert: Es stärkt das Gefühl – trotz allem – ein gleichwertiger, mündiger Mensch zu sein.“
Ermöglichen Sie Freiheit für Gedanken
Über 350 Inhaftierte bundes- und europaweit erhalten in diesem Moment kostenlos ein taz-Print-Abo – und ca. 5 - 10 Mitgefangene lesen mit, weil die taz im Gefängnis weitergegeben wird. Das kostenlose taz-Angebot in Haft ist nur möglich, weil taz-Leser:innen dafür spenden – und das seit 1985. Sie zeigen den Inhaftierten damit, dass sie von der Welt draußen nicht vergessen werden.
Stellen wir uns das vor: Im weitgehend analogen Kosmos des Gefängnisses hat das Zeitunglesen noch eine größere Bedeutung als für uns draußen. Dort gibt es im räumlichen Sinn zwar keine Freiheit. Doch Nachdenken ist nicht verboten. Diese Art Freiheit zu nutzen, ist für Inhaftierte eine Investition in ihre Zukunft. Und Sie können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
„Ich lese die taz sehr gerne, weil von allem etwas drin steht, was man in anderen Zeitungen kaum findet. Aber in der taz steht das halt.“
taz in den Knast – So funktionierts
Inhaftierte sind auf die gedruckte Zeitung angewiesen. Sie erhalten die taz auf Anfrage für sechs Monate und können dann nochmal verlängern.
Daher ist es optimal, das taz-Abo für einen Zeitraum von 6 Monaten zu spenden. Das Abo kostet 41,80 Euro monatlich (ermäßigter Preis).
Folgende Zeiträume können Sie buchen:
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Sechs-Monats-Paket (256,80 Euro)
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Zwölf-Monats-Paket (513,60 Euro)
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Begrenztes Sonderangebot: Einmaliges Probeabo zu 60 Euro für 10 Wochen
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Unbefristet bzw. bis auf Widerruf
Service: Falls Sie Ihre Knastabo-Spende steuerlich geltend machen möchten und dafür eine Spendenquittung benötigen, leiten wir Ihre Daten an den Verein Freiabonnements für Gefangene e.V. weiter, mit dem wir bei diesem Projekt eng zusammenarbeiten und den die taz mitbegründet hat.
Was bedeutet die taz-Seitenwende für die Knastabos?
Inhaftierte haben keinen freien Zugang zum Internet, können nur die gedruckte taz lesen.
Wenn am 17.10.2025 die taz-Printausgabe werktags auf digital umgestellt wird, können Gefangene aber noch die gedruckte wochentaz erhalten.
Bis zum 10. April 2025 bitten wir weiterhin die volle Printausgabe für sechs Monate in den Knast zu spenden. Erst danach stellen wir das Knastabo auf die wochentaz um.
Wer für seine Knastabospende eine Spendenquittung benötigt, spendet an den Verein Freiabonnements für Gefangene e.V. Dieser ist weiter auf Spenden zur Zeitungsvermittlung angewiesen.
Zeitnah zur Seitenwende werden wir Sie weiter informieren. Vielen Dank für Ihre Solidarität!
Fragen zu Ihrem taz-Abo? Wir helfen gerne weiter