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Scheinheilige Unterhaltsregelung

betr.: „Im Zweifelsfall fürs Kind“, taz vom 28. 12. 00

Ich selbst bin allein erziehende Mutter eines Kindes, dessen Vater sich nicht die Bohne um sein Kind schert. Was aber das Kindschaftsrecht angeht, hat es in den letzten Jahren kein ungerechteres und scheinheiligeres Gesetz gegeben, als die von Ihnen begrüßte neue Unterhaltsregelegung. Diese Gesetz hat nur ein Ziel: die Sozialkassen aufzufüllen und gut verdienende Steuerzahler zu entlasten. Es handelt sich um die Umwandlung öffentlicher Ansprüche in private. Die 1 Millionen Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben müssen, sehen von dem Geld keinen Pfennig. Der vom Vater gezahlte Unterhalt wird nämlich wie das Kindergeld komplett von der Sozialhilfe abgezogen.

Statt der sicheren Sozialhilfe, auf deren Zahlung sich Mütter und Kinder verlassen konnten, sind sie jetzt wieder von der Zahlungsbereitschaft der Väter abhängig oder müssen einen nervenzerreibenden Rechtsstreit führen. Gerade mäßig verdienende Väter werden kaum gern und freiwillig bis zu ihrem eigenen Existenzminimum Unterhalt zahlen.

Mehr Geld erhalten lediglich die Kinder, deren sorgeberechtigten Mütter selbst arbeiten gehen. In diesem Fall ist aber gerade, wenn die Väter auch nicht besser verdienen, nicht einzusehen, wieso diese für die gesamten materiellen Bedürfnisse des Kindes aufkommen müssen, während den Müttern ihre Betreuungsleistung als gleichwertige Leistung angerechnet wird, sodass sie keinen Pfennig ihres Einkommens für ihr Kind aufbringen müssen. Dies ist besonders bitter für Väter, die sich tatsächlich um ihre Kinder kümmern. Den Vätern wird nämlich ihre Betreuungsleistung nicht auf den Unterhalt angerechnet, sie gilt lediglich als Ausübung ihres Umgangsrechts. BRITTA BREMER, Essen

Die Redaktion behält sich den Abdruck sowie das Kürzen von Briefen vor. Die veröffentlichten LeserInnenbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der taz wieder.

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