: Schausteller ohne Kopfbedeckung
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Schausteller zu einer Geldbuße von 200 Mark verurteilt, weil er ohne eine Kopfbedeckung Würstchen gegrillt hatte. Da herabfallende Haare Lebensmittel in gesundheitsgefährdender Weise beeinträchtigen können, müßten alle Lebensmittelverkäufer Kopfbedeckungen tragen. Ob die Richter bei diesem Hütchen-Urteil Perücken trugen, ist nicht überliefert.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen