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Archiv-Artikel

Scharfe Heizwerte

Alle Heizungen müssen ab dem 1. November 2004 niedrigere Grenzwerte für Abgasverluste nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten. Mit diesem Termin läuft die letzte Übergangsfrist für bestehende Anlage ab. Heizungen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt (kW) dürfen demnach höchstens elf Prozent Abgasverlust aufweisen. Für Kessel zwischen 25 und 50 kW gelten zehn Prozent als Obergrenze, bei größeren Anlagen sind es neun Prozent. Rund 650.000 Heizkessel sollen bundesweit betroffen sein.