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Schalcks Beschwerde in Karlsruhe erfolglos

Karlsruhe (dpa) – Der oberste DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem gestern veröffentlichten Beschluß seine Klage gegen eine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen illegaler Waffengeschäfte nicht zur Entscheidung an. Das Berliner Landgericht hatte den heute 66jährigen im Januar 1996 des Verstoßes gegen bundesdeutsches Embargorecht für schuldig befunden. (Az: 2 BvR 1565/97 v. 17. 3.1999)

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