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Schäuble-Attentäter fühlte sich vom Staat terrorisiert

■ Vor der Schwurgerichtskammer Offenburg begann gestern der Prozeß

Offenburg (taz) — Er habe aus Notwehr auf Schäuble geschossen. Der Staat habe ihn jahrelang gefoltert — so begründete Dieter Kaufmann gestern vor der Schwurgerichtskammer in Offenburg, warum er am 12. Oktober bei einer Wahlveranstaltung im südbadischen Oppenau zwei Schüsse auf den Bundesinnenminister abgab. Der Angeklagte erklärte, der Staat habe ihn während seiner fünfeinhalbjährigen Haftstrafe wegen Drogenschmuggels mit Radiowellen terrorisiert und sexuell belästigt. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Jürgen Collmann handelte Kaufmann in einem Zustand krankhafter Schuldunfähigkeit. Die Ärzte diagnostizierten eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie. Damit steht das Urteil schon so gut wie fest: Genau wie die Lafontaine-Attentäterin Adelheid Streibel wird auch der Angeklagte in Offenburg in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch der Verteidiger hat sich bereits für die Einweisung in eine Anstalt ausgesprochen. SEITE 5

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