Schadensersatz wegen Zitaten: "Heinz Erhardt gehört allen"
Der Lappan-Verlag forderte Schadensersatz von Seitenbetreibern, die Heinz-Erhard-Gedichte zitieren. Die Erbengemeinschaft und Fans sind empört: Jetzt rudert er zurück.
BERLIN taz | Der Lappan-Verlag ließ letzte Woche Schadensersatzforderungen an Seitenbetreiber verschicken, die Heinz Erhard-Gedichte zitieren. Fans, Blogbetreiber und die Erbengemeinschaft zeigten sich empört: Jetzt rudert der Verlag zurück.
Die Heinz Erhardt Erbengemeinschaft fühlte sich ins Gesäß getroffen: Man habe mit den rechtlichen Schritten des Lappan-Verlages, der die Rechte an Erhardt hält, "rein gar nichts zu tun", vermeldet die Webseite. Man sei nicht informiert worden und distanziere sich auch.
Was war passiert? Der Lappan-Verlag hatte Schadenseratzforderungen an Seitenbetreiber verschickt, die Heinz Erhardt, den Volksdichter, zitiert hatten. Die meldeten sich daraufhin massenhaft bei der Gemeinschaft und äußerten ihr Unverständnis.
Blogs zugemacht
Einer dieser Fans ist Oliver Stör. Er hatte den "Regenwurm" wiedergegeben. 2004 war das gewesen, anlässlich des 95. Geburtstages von Erhard. Und jetzt kam die Schadensersatzforderung. "Das ist jetzt das dritte Schreiben dieser Art in einem Jahr, das war's", sagt er – er hat seine Blogs inzwischen zugemacht.
"Ich betreibe das Bloggen jetzt seit 2002, ich habe über 5000 Artikel geschrieben, wenn ich eine Fehlerquote von einem Promille habe, sind immer noch fünf Artikel abmahnfähig." Er könne jetzt nicht bei jedem Bild, bei jedem Zitat im Nachhinein überprüfen, ob daran irgendwer Rechte habe. "Das kann ich als Privatmann nicht leisten. Bei der jetzigen Rechtslage ist mir das zu unsicher."
"Wir waren schon überrascht von der Vehemenz der Reaktionen im Netz", sagt auch Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, zu der Lappan gehört. "Am Montag haben wir uns auch gefragt: Was ist denn da plötzlich los?"
"Der Respekt kommt ein bisschen kurz"
Lappan sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil die Verstöße gegen ihr Urheberrecht inzwischen in die 7.000 gehen. Das liege daran, dass Erhardt-Gedichte so kurz seien, aber es gebe auch das Gefühl: Der gehört allen. "Da kommt der Respekt ein bisschen kurz. Als Verlag sehen wir die Verpflichtung, unsere Autoren zu schützen", so Kämpfe-Burghardt. "In zehn Jahren kann man solche Verstöße vermutlich nicht mehr verfolgen, aber heute gibt es noch ein Unrechtsbewusstsein."
Man werde nicht alle 7.000 Verstöße pauschal verfolgen, "wir wollen nicht die bitterbösen Buben sein", sagt er. 400 Fälle seien angeschrieben worden, die meisten davon Mehrfachtäter. Blogs und Foren habe man bewusst aussparen wollen: Wenn dem ein oder anderen versehentlich Unrecht getan worden sei, lasse man natürlich mit sich reden.
Rechtsanwalt Markus Kompa, der einen ähnlichen Fall wie Oliver Stör vertritt, glaubt, dass es sich nicht um hohle Worte handelt: "Die von Lappan beauftragte Kanzlei hat auf jede Gängelei verzichtet." Es wäre auch eine Abmahnung möglich gewesen, die für die Betroffenen deutlich teurer geworden wäre. Man spreche hier von eventuell vierstelligen Abmahnkosten. Das Vorgehen der Kollegen sei fair gewesen und nicht zu vergleichen mit anderen Fällen. Man werde sich jetzt wohl außergerichtlich einigen.
Ein Prozess bringt Klärung
Eine außergerichtliche Einigung ist für den Beteiligten wünschenswert, löst aber dauerhaft das Problem nicht. Nur ein Prozess brächte Klärung, was ein Gedicht von Erhardt heute noch wert ist. Lappan hatte sich bei seiner Ansetzung an den vom Journalistenverband empfohlenen Sätzen orientiert und diese sogar um 20 Prozent nach unten korrigiert – ob das der richtige Maßstab ist, ist aber fraglich.
In der Literatur existiert kein Präzedenzfall, an dem man sich orientieren könnte, denn in der Regel scheuen sich die Rechteinhaber, vor Gericht zu gehen: Sie leben von jener Grauzone, die die Angst der Beklagten schürt. Wenn es dann doch zum Prozess kommt, ist es durchaus möglich, dass der Rechteinhaber in seinen Forderungen deutlich zurechtgestutzt wird. Das musste im Oktober letzten Jahres schmerzhaft die Musikindustrie erfahren: in einem Filesharing-Prozess entschied das Landgericht Hamburg einen Schadenseratz von 15 Euro pro Titel – dabei hatten die Klägerinnen 300 Euro gefordert.
Leser*innenkommentare
Lars S.
Gast
Was ist denn bitte an der KSP Kanzlei bzw. deren Vorgehen "fair" ??
Die verlangen ins Blaue hinein horrenden "Schadensersatz" - bis 50 Wörter € 400, darüber € 600 - ohne darzulegen, woher diese Preise kommen.
Mein Anwalt, den ich über
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,777701,00.html
gefunden habe, sagt:
Es ist völlig unbewiesen, dass die solche Preise am Markt wirklich durchsetzen können!
Üblich für eine "Zweitverwertung" seien ein paar Cent pro Zeichen ! Danach können die von mir nur einen Bruchteil der Summe verlangen, die die aufrufen.
Haben die bisher jemals geklagt ? Nein - die leben von der Angst der Unsicherheit und den "Zahlern".
In der Schadensersatzforderung wird nichtmal benannt, welche Texte man geklaut haben soll.
Bei mir wurde nur allgemein meine "URL" genannt. Ich hatte aber zwei Texte online ... wahrscheinlich kommen die dann nochmal an ... bzw. kämen ... mein Anwalt hat dem vorgebeugt.
Ich melde mich dann nochmal, wie's ausgegangen ist.
Michael
Gast
Auch ich wurde abgemahnt, bzw. Bekam eine Schadensersatzforderung in übertriebener Höhe.
Beim zweiten Schreiben kam dann wenigstens ein Textausdruck mit von einer Seite, welche ich niemals hatte und auch darauf kein Gedicht von mir eingestellt wurde.
Des Weiteren gibts diese Seite seit Jahren nicht mehr und auch nicht in deren Form, wie sie ausgedruckt zugeschickt wurde.
Mir kommts so vor, als wenn die gewinnorientierte Anwaltskanzlei nur Ihren eigenen Profit steigern will, egal mit welchen Mitteln, auch gefälschten.
Jetzt ist erst mal mein Anwalt dran, freu mich schon aufs Gericht.....
mha
Gast
Der Lappan Verlag und KSP fair? Das ich nicht lache!
Ich habe eine Seite über Pflanzen und in einem Pflanzenartikel der ausgedruckt 10 Seiten ergeben würde, ein kurzes Zitat von Heinz Erhardt eingefügt, das ich schon als Kind kannte. Es beschreibt sehr schön, wie viele Menschen die betreffende Pflanze als Unkraut ansehen. 36 Worte, die mit dem Text nur insofern zu tun haben, dass sie meine Ausführungen ergänzen. Natürlich habe ich Heinz Erhardt als Quelle angeführt. Den Lappan-Verlag kannte ich nicht einmal und das Gedicht ist seit meiner Kindheit in meinem Kopf.
Aufgrund dieses Zitats habe ich eine Forderung von beinahe 600 Euro erhalten. Die TAZ schreibt, dass der Lappan Verlag nur gegen "harte Fälle" vorgehen würde? Ich bin sicher kein harter Fall sondern habe in einem umfangreichen Werk Heinz Erhardt zitiert. Ich glaube, da möchte jemand ordentlich Geld verdienen. Ich werde meine Geschichte in meinem Umfeld erzählen und ich bin mir sicher, dass meine Freunde und Bekannten in Zukunft einen Bogen um den Lappan Verlag und den Ueberreuter Verlag machen werden.
Wer den Schaden hat (kein Zitat!)
Gast
Auch wir sollen 400 Euro für das Zitieren eines ca. 20 Wörter langen Gedichtes an den Lappan-Verlag bezahlen. Das von uns als Heinz Erhardt Gedicht gekennzeichnete Werk haben wir übrigens schon vor über einem Jahr aus dem Blog entfernt.Offenbar wurden vermeintliche Urherrechtsverstöße vom Verlag bevorratet
Martin
Gast
Zitat aus dem Artikel "Lappan sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil die Verstöße gegen ihr Urheberrecht inzwischen in die 7.000 gehen"
Und was für ein finanzieller Schaden ist den Rechteverwertern dadurch entstanden? Immerhin wird so das Genie des Dichters in Ehren gehalten und der jungen Generation bekannt gemacht. In diesem Fall ist es - wie anderen "Abmahn-Keulern" - zum Glück nach hinten losgegangen. Dem Verlag dürfte nicht nur ein empfindlicher finanzieller Schaden entstanden sein, sein guter Ruf ist ebenfalls ramponiert.
Der Gesetzgeber täte gut daran, diesen Abmahnwahnsinn endlich durch die schon lange geforderten 100 Euro zu deckeln. Damit würden zwar Scharen von raffgierigen Anwälten sich nach neuen Geschäftsfeldern umschauen müssen - ich zitiere hier besser nicht den Witz von den 100 Anwälten auf dem Meeresgrund - aber das Rechtsbewusstsein des Volkes differiert mittlerweile stark von dem der Staatsdiener, die eigentlich im Namen des Volkes handeln und entscheiden sollten.
Ganz Baff
Gast
Auch ich habe eine Schadensersatzforderung über 520€ erhalten wegen eines 4-Zeilers auf unserer privaten nicht gewerblichen Website. Ich habe gleich bei der Kanzlei KSP angerufen und nach einigen mündlichen Textbausteinen eines dieser Anwälte einigten wir uns auf 400. Anschließend rief ich beim Verlag an. Die wissen angeblich von nix, dass auch nicht-gewerbliche Sites abgemahnt werden. Ich solle mich an die Kanzlei wenden. Tat ich auch, und der war etwas verdutzt und wollte wissen, mit wem ich gesprochen habe. Hab ich ihm gesagt und er wollte das klären und sich bei mir melden. Hat er aber nicht.
Mittlerweile meldet Börsenblatt.net, dass der Geschäftsführer des Ueberreuterverlags (dem gehört der Lappan-Verlag) gesagt habe, dass nur die gewerblich genutzten Seiten juristisch verfolgt würden. --> http://www.boersenblatt.net/451192/
Meiner Meinung nach (bin kein Jurist) müsste diese Äußerung ausreichen die KSP-Leute ins Leere laufen zu lassen. Ich werde jedenfalls die Forderung jetzt ignorieren.
AndreasP
Gast
Grundübel ist das völlig überflüssige Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers. Wenn man minderjährige Kinder bei frühem Tod eines Elternteils dadurch schützen mag, dann reichen auch 20 Jahre. Für alles andere gibt es keine sinnvolle Begründung.
Heinz-Erhardt-Bücher kann man bei Amazon für 1 cent plus Porto und auf dem Flohmarkt für 10 cent bekommen. Und wenn man ein Gedicht daraus in unkommerzieller Umgebung für eine Handvoll Leser veröffentlicht, soll das plötzlich hunderte Euro kosten. Das ist absurd, und wenn Erhardt noch leben würde, würde er ein schelmisches Gedicht drüber schreiben.
Manuel Montero
Gast
Lieber Marburger,
ich bin sehr wohl Autor und bin selbstverständlich auch für Urheberrecht.
Auch ich würde jemanden belangen, wenn er Kapitel aus meinen Büchern oder ganze Bücher einfach ins Netz stellen würde. Aber das heißt doch nicht dass ich nicht zitiert werden darf oder meine Ideen aufgegriffen werden dürfen. Sie machen sich doch auch über meinen Satzbau lustig und ich verklage Sie nicht wegen des wiederholten Satzes.
Bei uns lag weder ein finanzielles Interesse vor noch war die Passage lang. Es war viel mehr als Hommage gedacht und er wurde in eine Reihe mit anderen großen Schriftstellern gestellt. Jetzt ist er natürlich entfernt worden.
sabbeljan
Gast
Es wurden jedenfalls zahlreiche private Blogs mit der Schadensersatzforderung beglückt. Die Frage ist doch: Wusste der Verlag genau, was die beauftragte Kanzlei (die sonst vornehmlich für Inkasso-Sachen sic! bekannt ist) in seinem Namen tut? Es ist auch für den neutralen Beobachter leicht erkennbar, das es sich um ein einträgliches Geschäftsmodell handelt. Die Schreiben der Kanzlei sind halbautomatisch erstellt. Es wird nicht der beanstandete Text, sondern nur die URLs genannt (in Blogstrukturen nicht immer klar, was eigentlich gemeint ist, denn es sind mehrere Artikel auf den URLs erreichbar). Es werden massenhaft Briefe auf einmal rausgeschickt. Das hat nicht zufällig etwas damit zu tun, dass 2009 der 100. Geburtstag von Heinz Erhardt dazu geführt hat, dass zahlreiche Seiten den Volksdichter zitiert haben? Ein Schelm...
Das Urheberrecht als solches ist nicht zu kritisieren, die derzeitige Ausprägung schon.
Man könnte noch viel dazu ausführen, aber eins bleibt festzuhalten: Der Verlag hat sich bestimmt keinen Gefallen getan. (wie andere vorher auch schon)
Dumm nur, das vor allem die Anwaltskanzleien verdienen - nämlich auch die die Abwehr für die Blogger übernommen haben. Aber da ist das Geld ggf. lieber angelegt.
Marburger
Gast
Köstlich: "Ich selbst bin auch Autor und würde es unerträglich finden wenn mit meinen Texten der Verlag auf diese Weise Geld verdienen würde." Bei derartigen Satzbauschwächen dürfte sich das Problem mangels vorhandenen Verlages kaum stellen.
Und: Gehen Sie auch kostenlos arbeiten, weil es unerträglich ist, wenn Ihr Arbeitgeber für Ihre Leistung anderen was berechnet?
verlagsmensch
Gast
Lieber Lars aus Stuttgart,
das Urheberrecht gilt noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und das Urheberrecht liegt ncht beim Verlag (der hat das Verwertungsrecht)sondern immmer beim Urheber (oder eben dessen Erben).
Ich bin übrigens sehr für den Schutz des Urheberrechts - aber Schadenersatzforderungen für ein Zitat (das das Urheberrecht übrigens erlaubt!) von einer Zeile hat mit maßvollem Vorgehen überhaupt nichts zu tun (wir haben übrigens nicht bezahlt und freuen uns schon auf das Verfahren...)
bob
Gast
die 70 jahre nach dem tod des autors sind schon lächerlich. bei patenten hat man sich immerhin auf 20 jahre beschränkt damit kein volkswirtschaftlicher schaden entsteht.
Bürger Lars (aus Stuttgart)
Gast
Urheberrechte sind nun einmal urheberrechte. Das ist das Recht am geistigen Eigentum eines Autors.
Klar gilt das auch für tote Autoren. (an tbo). Das Urheberrecht läuft ca. 100 Jahre nach dem Tod aus. Ich habe die Zahl nicht parat. Guck mal beim GuttenbergProjekt (via Spiegel oder via google).
Wenn man das Urheberrecht an Texten nicht schützt, was denn dann?
Freitheit für die Gesellschaft - ja sicher. Aber nicht Aufgabe alles Rechtspositionen.
Heinz Erhardt gehört allen. Keine Frage. Aber das Urheberrecht liegt beim LappanVerlag. Und das muss bezahlt werden. Genz einfach. Und ganz konsequent.
Manuel Montero
Gast
Danke für den Artikel!!! Wir sind selbst abgemahnt worden, weil wir ein Gedicht von Heinz Erhardt als Code-Beispiel für eine Verarbeitung mit einer Programmiersprache verwendet hatten.
Wir haben das Beispiel natürlich vom Netz genommen, werden jetzt aber nicht klein beigeben, sondern haben einen Rechtsanwalt beauftragt und werden falls nötig auch vor Gericht ziehen.
Ich selbst bin auch Autor und würde es unerträglich finden wenn mit meinen Texten der Verlag auf diese Weise Geld verdienen würde.
Heinz Ehr Hard
Gast
Am Bahndamm steht ein Sauerampfer,
das sieht nur Züge, keine Dampfer,
...das arme Sauerampfer!
Oliver Kube
Gast
Ich habe auch das Schreiben vom Lappan Verlag erhalten. Ich bin kein Mehrfachtäter!!!! Ich hatte genau 1 Gedicht von Heinz Erhardt auf meiner Seite, das von der Hauptseite aus nicht mal mehr zugänglich war. Neben dem Gedicht habe ich sogar noch Werbung für die Bücher von Heinz Erhartdt gemacht.
Ich habe einen An walt aufgesucht, aber der hat mir geraten zu bezahlen, da es sonst noch teurer wird, wenn seine Gebühren drauf kommen.
Vielen Dank, dass es jetzt erstmal nur Wasser und Brot in meiner Küche gibt, liebster Lappan Verlag.
Früher habe ich viele Bücher aus ihrem Verlag gekauft. Das wird nie wieder passieren.
HarryB
Gast
Ich bin auch einer der "Abkassierten", für ein Gedicht auf meiner Homepageseite über "Unsinnspoesie", die im Anschluss an viele eigene Werke auch einen Überblick über Unsinnspoesie aus verschiedene Zeiten und sprachen enthielt (past tense). Als Privatperson sind mir die Anwalteskosten für eine gerichtliche Klärung der tatsächlichen Schadensersatzansprüche zu hoch - was bleibt mir also anderes übrig als zu zahlen? Eine E-Mail an den Lappan-Verlag blieb bisher unbeantwortet ...
Wie dem auch sei - der Verlag hat durch diese Aktion bestimmt nicht nur mich als Kunden verloren ...
Heinz Erhard sein Medium
Gast
"Die Phönizier haben das Geld erfunden - aber warum so wenig?" hätte Heinz Erhard dazu gesagt.
Oder auch:
"Es soll manchen Dichter geben,
der muß dichten um zu leben.
Ist das immer so? Mitnichten,
manche leben, um zu dichten."
Zwar hatte er immer Geldsorgen, aber es ging ihm nicht um's Geld. Das unterscheidet ihn von den Copyright-Gierhälsen manch eines Verlags.
tazitus
Gast
Den Namen "Erhardt" durchgängig richtig zu schreiben, dürfte noch kein Verstoß gegen das Urheberrecht sein...
tbo
Gast
Einen Autor schützen, der schon lange tot ist??? Haha.
"Es gibt in Verlagen die Wichte,
die zu kriegen versuchen
mit meinem Gedichte
ein Stückchen vom Kuchen.
Mich macht das ganz heiter,
mich freuts irgendwie:
Sie machen noch weiter,
weil ich schon so tot bin wie sie!"
(Hey, wer das zietiert, kriegt ne Klage!)
;-)