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Schadensersatz nach FriseurbesuchSie ist ein Model und sie sah gut aus

KÖLN/BERLIN dpa/taz | Bingo: Ein Model ärgert sich über eine misslungene Haarfärbung und klagt erfolgreich gegen den Übeltäter Friseursalon. Ende 2015 hatte die Schöne ihre Haare bei einem Kölner Friseur „braun-golden“ färben lassen – doch statt des gewünschten Farbtons hatten die Haare einen deutlichen Rotstich, wie das Landgericht Köln am Montag mitteilte. Auch zwei Reparaturversuche blieben ohne Erfolg. Dadurch, so das Model, seien ihr mehrere Aufträge entgangen, die Haare durch die Prozedur dauerhaft geschädigt. Wegen entstandener Verdiensteinbußen gab das Gericht der Klage auf Schadenersatz statt. Ob es Kohle gibt oder doch nur einen Gutschein fürs Gard-Haarstudio, wird noch entschieden. Orientierung geben Präzedenzfälle. So kam bereits Superstar Mozart nicht ohne Grund stets mit Perücke auf die Bühne. Für solch ein Accessoire sollte die Entschädigung schon reichen.

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