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Schadensersatz für Graffiti

Wer Graffiti malt, soll künftig verstärkt zur Wiedergutmachung des Schadens herangezogen werden. Nur so könne ein Gefühl dafür entstehen, welche der Allgemeinheit gehörenden Werte gerade bei BVG und S-Bahn durch diese Straftaten zerstört werden, erklärte Justizstaatssekretär Borrmann. Schadensersatzansprüche können ausschließlich vom Geschädigten angemeldet werden. Um dies zu ermöglichen, wird die Polizei der S-Bahn und der BVG Namen und Anschriften von Graffiti-Schmierern mitteilen. Die Staatsanwaltschaft sei mit diesem Verfahren einverstanden. ADN

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