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Schadensersatz für AKW Brunsbüttel?

Fünf Jahre nach der vorübergehenden Abschaltung des AKW Brunsbüttel beginnt vor dem Schleswiger Oberlandesgericht (OLG) heute ein Berufungsprozeß gegen das Land Schleswig-Hol-stein um knapp 1,5 Millionen Mark Schadensersatz.

Das Kieler Energieministerium hatte im Mai 1992 nach einer automatischen Schnellabschaltung des Kraftwerks wegen eines defekten Ventils das Wiederanfahren verweigert. In erster Instanz war die Klage der AKW-Betreiber Hamburgische Electricitäts-Werke (HEW) und PreußenElektra im Juni 1995 vom Landgericht Kiel abgewiesen worden.

Nach Darstellung der Kraftwerksbetreiber sei der Millionenschaden durch den damals notwendigen Zukauf von vergleichsweise teurem Strom aus dem Verbundnetz entstanden. Ursache der automatischen Schnellabschaltung war ein Schaden an einem von vier sogenannten Turbinen-Stellventilen, die die Leistung des Reaktors regeln. Bei einer Inspektion der Anlage waren später zudem feine Risse in Rohrleitungen am Reaktor festgestellt worden. Durch die verweigerte Genehmigung des Kieler Energieministeriums, den Reaktor wieder anzufahren, stand das Kraftwerk insgesamt vier Tage still. dpa

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