: Schadenersatz für Martin möglich
BRANDENBURG dpa ■ Der seit einem ausländerfeindlichen Anschlag querschnittsgelähmte Brite Noel Martin wird voraussichtlich von einer Autoversicherung entschädigt. Dabei handelt es sich um den Versicherer des Autos, das von den Tätern gestohlen worden war. Das OLG Brandenburg ließ in der Berufung gestern durchblicken, dass es dem Antrag des Versicherers gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts keine Aussicht auf Erfolg beimesse, so eine Gerichtssprecherin. Die Entscheidung wird am 19. September verkündet. Aus dem Wagen hatten zwei junge Männer am 16. Juni 1996 in Mahlow einen schweren Stein auf das Auto des britischen Bauarbeiters Martin geworfen, der daraufhin verunglückte.
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