: Sachsens Grüne klagen in Karlsruhe
Dresden (afp) — Die sächsische Landtagsfraktion von Bündnis90/ Grüne hat in der Nacht zum Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen das am Wochenende verabschiedete Vorschaltgesetz zur künftigen Verfassung Sachsens beantragt. Das teilte Fraktionschef Martin Böttger am Montag in Dresden mit. Nach Ansicht des Bündnisses ist das „Gesetz zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Sächsischen Landtages und der Sächsichen Landesregierung“ auf eine Weise verabschiedet worden, die dem Grundgesetz widerspricht.
Da es sich um ein Gesetz mit Verfassungsrang handle, hätte vor der Abstimmung eine Verabschiedung mit Zweidrittelmehrheit festgelegt werden müssen, meinte Böttger. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne war jedoch im Parlament abgelehnt worden.
Vom Bundesverfassungsgericht wurde der Eingang des Antrags auf einstweilige Anordnung bestätigt. Wann entschieden wird, war gestern noch unklar.
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