STEUERN ZAHLEN : Großverlierer
MÜNCHEN | Die Gewinner der RTL-II-Show „Big Brother“ müssen ihr Preisgeld versteuern. Bei dem Gewinn handelt es sich um steuerpflichtige „sonstige Einkünfte“ und um keinen nicht zu versteuernden Spiel- oder Wettgewinn, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Damit muss Stefan Sirtl, Gewinner der Big-Brother-Staffel von 2005, einen großen Teil seines Preisgeldes von einer Million Euro an das Finanzamt abführen. (epd) (AZ: IX R 6/10)