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Archiv-Artikel

STEFFEN GRIMBERG ÜBER DAS URTEIL ZUM SOGENANNTEN SACHSENSUMPF Aufklärung unerwünscht

Willkommen in der Bananenrepublik: Wegen übler Nachrede über zwei Polizisten in Veröffentlichungen zum sogenannten Sachsensumpf sind die beiden freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt vom Dresdner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Ihr Vergehen: Im Zusammenhang mit Recherchen über die Verstrickung hochrangiger Justizbeamte mit dem Rotlichtmilieu und über die Vorgänge um das „Kinderbordell“ Jasmin hatten sie in ihrem Artikel kritische Fragen gestellt, warum die Ermittlungen seinerzeit im Sande verliefen.

Für das Dresdner Gericht sind diese Fragen – auf die Polizei wie Staatsanwaltschaft die Antwort bislang schuldig blieben – aber keine berechtigten Fragen. Sondern Tatsachenbehauptungen und damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizei. Dabei hatten die fraglichen Beamten gar keine Anzeige erstattet; vielmehr hatte das der Polizeipräsident persönlich übernommen – und auch das erst auf Drängen der Staatsanwaltschaft. Die Wirklichkeit ist der Satire also einmal mehr um Längen voraus.

Das Urteil ist ein fadenscheiniger Versuch, kritische Recherchen zu verhindern. Er kommt zur Unzeit, in der Verleger und Chefredaktionen Druck machen, bloß nicht durch unbequeme Fragen am Ende noch Gerichtskosten zu verursachen. Nicht von ungefähr erschienen die fraglichen Beiträge nicht in regionalen Medien. Sie standen auf Zeit.de und im Spiegel – wobei sich der Spiegel durch voreiliges Zahlen von 6.500 Euro Strafe aus der Affäre stahl und seine Autoren im Regen stehen ließ.

Wenn es noch einen Beleg dafür brauchte, dass zumindest dieser Aspekt im Morast des Sachsensumpfs wohl doch deutlich mehr ist als nur „heiße Luft“, von der die Dresdner Staatsanwalt höchst voreilig sprach: Mit diesem Prozess ist er erbracht.

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