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■ SPIONAGEKnast für Drucker

Düsseldorf (ap) — Wegen Spionage für die DDR und Bestechlichkeit ist ein ehemaliger Drucker der Bundeswehr zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ein Mitangeklagter erhielt vor dem Oberlandesgericht zwei Jahre mit Bewährung. Ihm legte das Gericht ebenfalls geheimdienstliche Agententätigkeit und Beihilfe zur Bestechung zur Last. Die Richter sahen als erwiesen an, daß der Drucker Unterlagen über Bundeswehrübungen verraten habe.

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