SPD-Bürgerschaftspräsident: Schwere Vorwürfe gegen Weber

Der Bürgerschaftspräsident soll einer Abteilungsleiterin „Arbeitsverweigerung“ vorgeworfen haben, weil sie eine rechtswidrige Anweisung schriftlich haben wollte.

Christian Weber, der Parlamentspräsident und erste Repräsentant Bremens, auf seinem Marktplatz. Bild: Archiv

Eigentlich ist es eine kleine verwaltungsinterne Angelegenheit, aber der Kontext macht es zu einer Affäre: Eine Abteilungsleiterin aus der Bürgerschaftsverwaltung hat sich in einem Brief heftig über das Verhalten des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber (SPD) beschwert. Formal ist der Brief an Weber gerichtet, in Kopie ging er an den Bürgerschaftsvorstand, den Personalrat und die Frauenbeauftragte.

Weber habe, so schreibt die Abteilungsleiterin, sie telefonisch gebeten, eine befristet angestellte Elternzeit-Vertretungskraft in eine höhere Entgeldgruppe einzustufen. Nun hat der Bürgerschaftsvorstand im letzten November beschlossen, dass Höhergruppierungen nur mit Beschluss des Vorstands und „sachgerechter Bewertung“ durch den kommunalen Arbeitgeberverband stattfinden dürfen – ein Bösewicht, wer denkt, das sei als Korsett gegen Alleingänge des Präsidenten gedacht.

An allen diesen Voraussetzungen habe es gemangelt, schreibt die Abteilungsleiterin. Man könnte hinzufügen, dass es schon merkwürdig ist, wenn eine befristete Vertretungskraft höher gruppiert werden soll als die Stelleninhaberin und was das für diese bedeutet, wenn sie aus ihrem Elternurlaub zurückkehrt.

Die Abteilungsleiterin jedenfalls schreibt, sie habe um „eine schriftliche Anweisung“ gebeten. Weber habe geantwortet, er betrachte das als „Arbeitsverweigerung“, und die Stellungnahme des Personalrates sei „nicht von Interesse“.

Nun bittet sie Weber schriftlich darum, „angesichts des Verlaufes des Gespräches und Ihrer damit einhergehenden Lautstärke, künftig mit mir in einem angemessenen Ton zu sprechen“.

Das ist starker Tobak. In der Bürgerschaft wird die Abteilungsleiterin als superkorrekte Mitarbeiterin geschätzt. Ein Mitarbeiter der Bürgerschaftsverwaltung sagt: „Das ist die Art von Herrn Weber.“ Ausgerechnet diese Mitarbeiterin war übrigens im Verfahren um die Auswahl eines neuen Bürgerschaftsdirektors in einem frühen Stadium auf Distanz gegangen – der Bürgerschaftspräsident musste dann vom Landgericht darauf hingewiesen werden, dass die Verfahrensfehler erheblich waren.

Am Dienstag hat Weber gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht Fehler eingeräumt, sondern behauptet, die Abteilungsleiterin habe die Unwahrheit aufgeschrieben – keineswegs habe er von ihr verlangt, die Beförderung freihändig in die Wege zu leiten. Nun steht also Aussage gegen Aussage, und wenn beide ihre Angaben eidesstattlich beschwören, dann dürfte am Ende nur einer von beiden auf seinem Posten verbleiben.

Horst Monsees, der Pressesprecher der Bürgerschaft, teilte gestern mit, der Präsident wolle zu den Vorwürfen seiner Abteilungsleiterin nichts sagen.

In Sachen Bürgerschaftsdirektor hat der Vorstand beschlossen, das alte Verfahren abzubrechen. Die Besoldung, die deutlich über dem in Berlin gezahlten Gehaltsniveau liegt, soll herabgestuft werden, erklärte Monsees, die Einstellungsvoraussetzungen sollen neu formuliert werden. Bei der letzten Ausschreibung war die früher übliche juristische Bewerbungsvoraussetzung herausgenommen worden.

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