■ WAHLEN: SPD-Anhänger müssen Toten wählen
Fürth (dpa) — Das Wahlrecht will es so: Wer in der fränkischen Stadt Fürth seinen Wohnsitz hat und bei der bayerischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die SPD unterstützen möchte, muß einen Toten wählen. Obwohl SPD-Direktkandidat Günter Hefele am 26. September gestorben ist, steht sein Name nach wie vor auf den Stimmzetteln. Das Wahlgesetz bestimmt, daß nach Zulassung der Wahlvorschläge ein Kandidat nicht mehr gestrichen werden kann.
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