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Archiv-Artikel

SOZIALVERSICHERUNG Stets für Erntehelfer

Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie die Tätigkeit nur während ihres Urlaubs ausüben, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Als unerheblich werteten die Richter, dass die Aushilfskräfte in ihrem Hauptberuf bereits sozial abgesichert seien (Az: L 1 KR 36/05). (dpa)