SOZIALVERSICHERUNG : Stets für Erntehelfer
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie die Tätigkeit nur während ihres Urlaubs ausüben, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Als unerheblich werteten die Richter, dass die Aushilfskräfte in ihrem Hauptberuf bereits sozial abgesichert seien (Az: L 1 KR 36/05). (dpa)