SCHWANGERE : ALG ohne Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit muss einer schwangeren Frau, die nicht arbeiten kann, trotzdem Arbeitslosengeld zahlen. Ein Arzt hatte die Schwangerschaft der Frau aus Hessen wegen drei vorangegangener Fehlgeburten als risikobehaftet eingeschätzt und ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes verhängt. (dpa)