SCHROTT-IMMOBILIEN : BGH bejaht arglistige Täuschung
KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat in einem überraschenden Urteil die Badenia-Bausparkasse wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit Schrott-Immobilien verurteilt. Die Gesellschaft hatte im Vertrag die Vermittlerprovisionen zu niedrig angegeben. Sie muss nun den Vertrag rückabwickeln. Da weitere Prozesse anhängig sind, drohen der Badenia große Verluste. Der Vorsitzende des BGH-Bankensenats riet der Bausparkasse in der Urteilsverkündung, sich nun mit den Käufern zu vergleichen. (apn)