■ SCHLESWIG-HOLSTEIN: Frauenbeauftragte ungenehm
Reinbek (ap) — Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht will die Stadt Reinbek gegen die Gleichstellungsbeauftragten angehen. Durch die Kommunalverfassung Schleswig-Holsteins, die Gemeinden über 10.000 Einwohnern die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten vorschreibe, sieht die Stadt die personelle, finanzielle und organisatorische Hoheit der Stadt verletzt.
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