Russisches „Agentengesetz“: Justiz straft Wahlbeobachter

Die NGO Golos hat gegen das umstrittene „Agentengesetz“ verstoßen. Deshalb hat die russische Justiz den Wahlbeobachtern die Arbeit untersagt.

Die Wahlbeobachter der NGO Golos dürfen jetzt nicht mehr arbeiten. Bild: dpa

MOSKAU dpa | Wegen Verstoßes gegen das umstrittene „Agentengesetz“ hat die russische Justiz den unabhängigen Wahlbeobachtern von Golos für sechs Monate die Arbeit untersagt. Die prominente Nichtregierungsorganisation (NGO) hatte sich geweigert, sich wie vorgeschrieben als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.

Sie war zuvor schon zu einer Strafe von 300.000 Rubel (etwa 7500 Euro) verurteilt worden. „Wir hatten diese bis Mitte Dezember andauernde Sperre erwartet und planen sowieso eine Neugründung“, sagte Golos-Vize Grigori Melkonjanz am Mittwoch der Agentur Interfax.

Das auch von der Bundesregierung kritisierte „Agentengesetz“ fordert von NGO, die Geld von außerhalb Russlands erhalten, sich als „ausländische Agenten“ zu bezeichnen. Bürgerrechtler befürchten, dadurch als Spione gebrandmarkt zu werden.

Kritiker werfen der Justiz vor, Golos mit Absicht als Ziel ausgesucht zu haben. Die NGO hatte zahlreiche Verstöße aufgedeckt, etwa bei der Präsidentenwahl Anfang März 2012, nach der Wladimir Putin wieder in den Kreml einzog.

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