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■ Ruhrgas/ThyssengasKartellamt verbietet Gebietsabsprachen

Berlin (dpa) – Das Bundeskartellamt hat erstmals unter Berufung auf europäisches Recht einen von der Essener Ruhrgas AG und der Duisburger Thyssengas GmbH geschlossenen Vertrag über die Abgrenzung von Erdgas- Belieferungsgebieten untersagt. Kartellamtspräsident Dieter Wolf und der zuständige Abteilungsleiter Kurt Markert sagten gestern, der Vertrag verstoße in einigen Punkten gegen auch deutsches Kartellrecht. Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig.

Nicht nur hatten die beiden Gasversorger in ihrem neuen Vertrag – der alte läuft Ende 1994 aus – ihre jeweiligen Versorgungsgebiete aufgeteilt und eine gemeinschaftliche Belieferung der Stadtwerke Duisburg, Düsseldorf sowie Köln und Oberhausen vereinbart. Zudem war genau festgelegt, wer jeweils bestimmte große Industrieunternehmen versorgt. Das Kartellamt will mit dem Pilotverfahren Gebietskartelle aufbrechen.

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