in kürze STRAFTÄTER „MEHMET“: Rückkehr möglich
Der 1998 in die Türkei abgeschobene Straftäter „Mehmet“ kann möglicherweise nach Deutschland zurückkehren. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Jungen eine positive Entwicklung. Das Gutachten soll klären, ob von ihm eine „konkrete Gefahr“ ausgeht. (dpa)
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