piwik no script img

Rückgabeklauseln der Fotolabore unzulässig

Nürnberg (dpa) – Beim Abholen entwickelter Filme sind die üblichen Rückgabeklauseln der Fotolabore unwirksam. Die Vorschriften „Rückgabe nur gegen Vorlage des Abholausweises“ und „Rückgabe nur innerhalb von drei Monaten“ benachteiligten Kunden in unzulässiger Weise, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Labore dürften Bilder nach Fristablauf nicht ohne Rückfrage vernichten. Die Richter untersagten damit einer bundesweiten Handelskette, die Klauseln weiter anzuwenden. (Az.: 3 U 4350/99).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen