: Ruanda
■ betr: „Die Hauptverantwortichen sind noch frei“, taz vom 26. 9. 96
Danke für den kurzen Bericht aus Anlaß der beginnenden Prozesse vor dem Internationalen Tribunal zu Ruanda. In der Tat muß auf die mangelnde Kooperation der Staatengemeinschaft mit dem Tribunal in Arusha hingewiesen werden. Entgegen einer eindeutigen Verpflichtung durch die Vereinten Nationen haben bisher nur sehr wenige Staaten die rechtlichen Voraussetzungen für die umfassende Zusammenarbeit mit dem Gericht geschaffen. Zu den säumigen Staaten zählt auch die Bundesrepublik: Eine Überstellung von Zeugen oder Angeklagten an das Tribunal aus Deutschland wäre derzeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Der Bundesminister der Justiz sollte nunmehr umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Karsten Lüthke,
amnesty international, Bonn
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