Rot-schwarzer Aktionismus: Beim Saufen durchgefallen
Der neue Senat will alles mögliche prüfen lassen. Beim groß angekündigten Alkoholverbot für Minderjährige steht schon jetzt fest, dass daraus nichts wird.
Mit einem Akoholverbot für unter 18-Jährige wollten die frischgebackenen Koalitionsparteien und insbesondere die CDU punkten. Nun ergab eine kleine Anfrage der Grünen: Mehr als eine Bundesratsinitiative ist nicht drin. Als "Schaumschlägerei" bezeichnete die Jugendexpertin der Grünen, Clara Herrmann, solche Ankündigungen, "von denen man schon vorher weiß, dass sie scheitern".
Bislang dürfen laut bundesweit geltendem Jugendschutzgesetz bestimmte alkoholische Getränke wie Bier oder Wein auch an Minderjährige ab 16 Jahren verkauft werden. Während der Koalitionsverhandlungen forderte Mario Czaja, CDU-Verhandlungsführer im Bereich Gesundheit, gegen jugendliche Alkoholexzesse wie Komasaufen vorzugehen. Die Koalition werde daher prüfen, "ob ein generelles Verbot als landesrechtliche Lösung möglich ist", erklärte der CDU-Politiker.
Schon zu diesem Zeitpunkt hagelt es Kritik. Berlin habe überhaupt keine Befugnis, hieß es etwa vom Jugendschutzexperten der Bundes-CDU. Wie nun bekannt wurde, sah auch der damals noch amtierende rot-rote Senat keine Möglichkeit für ein Berliner Alkoholverbot. Auf die kleine Anfrage der Grünen antwortete die zuständige Bildungssenatsverwaltung Mitte November: "Zur Änderung dieses Bundesgesetzes müsste Berlin eine Bundesratsinitiative anstrengen." Inwieweit diese erfolgreich verlaufen würde, "bliebe abzuwarten".
Die Verfasser der Koalitionsvereinbarung ließen sich davon nicht beirren. In der am 21. November verabschiedeten Version steht: "Die Koalition wird ein Verbot des Verkaufs von Alkohol an Personen unter 18 Jahren prüfen." Etwas anderes wollte Czaja, inzwischen Senator für Gesundheit und Soziales, auch am Sonntag nicht sagen.
Das Alkoholverbot ist nicht das einzige Thema, das Rot-Schwarz prüfen und dann "gegebenenfalls" umsetzen will. Fast 50 Mal steht das Wort "prüfen" in der Koalitionsvereinbarung. Hier eine kleine Auswahl der Themen: Einsatz von Elektro-Wassertaxis, Einrichtung von Berliner Auslandsbüros unter anderem im Nahen Osten, Einführung der digitalen Akte, Zweckentfremdungsverordnung für Ferienwohnungen, Anhebung der Hochhausgrenze, Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens, Abbau der Verkehrsschilder, elektronische Chipkarte für den Berlinpass, Einsatz von Spezialermittlern für organisierte Kriminalität, Internetzugang für Strafgefangene, Open-Source-Software für die Berliner Justiz, Betrieb der Berliner Bäder als Sportvereine, Fördermittel für ein jüdisches oder türkisches Filmfestival.
Wenn die Ergebnisse der Prüfungen ähnlich ausfallen wie beim Alkoholverbot, dann braucht sich Rot-Schwarz um die Umsetzung keine großen Gedanken mehr machen.
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