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■ Rosi Rolands Bremner GeschichtenWie Senator Perschau ehrenhaft fiel

„Dieses Ergebnis ist völlig eindeutig und ohne jeden Zweifel“, steht in dem Gutachten für die Hanseatische Veranstaltungs-Gesellschaft (HVG) zur Auftragsvergabe „Messehallen“. Der Gutachter kommt auftragsgemäß zu dem Ergebnis: Durchaus ist es rechtlich möglich, daß das Wirtschaftsressort den 100-Millionen-Auftrag „Messehallen“ an die bremische Firmengruppe Hegemann vergibt. Das war am 10.5.96.

Am 13.5. knickte der Wirtschaftssenator ein und verkündete: Hegemann bekommt den Zuschlag nicht, der Entwurf, von dem sich die Messegesellschaft „mehr Funktionalität“ versprach, wird nicht gebaut.

Was kann den Wirtschaftssenator dazu bewegt haben, derart kurz entschlossen einzulenken? Sein Gutachten hatte alles, wofür der Auftraggeber einen Gutachter bezahlt: „Völlig eindeutig“ wischte es rechtliche Bedenken vom Tisch, daß Hegemann sich nicht auf die Ausschreibungsgrundlage, den Sieger im Architektenwettbewerb (Gert Schulze), bezogen habe. Und auch daß Hegemann/Hochtief im Nachhinein die Preise nach unten angepaßt hatten („Ein solcher Vorgang wäre tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverfahren“), sei kein Ausschlußgrund, steht in dem Gutachten: „Nach den mir gegebenen Informationen“, so der Gutachter, hätte Hegemann ja auch die angebotene Leistung reduziert – klar, daß damit auch der Preis gerutscht sei. Zufällig die die Größenordnung des preiswerteren Bieters, des süddeutschen Bauunternehmens Züblin. Und noch etwas spräche für seinen Hegemann: Das „Nebenangebot“ Hegemann biete eine „erheblich größere Preissicherheit“.

Alles klar? Keine drei Tage hielt der Wirtschaftssenator sein eigenes Rechtsgutachten für wasserdicht. Da war einerseits die Sache mit den Preisreduzierungen. Hatte der Nebenbieter Hegemann wirklich Leistungen einkalkuliert, die in der Ausschreibung gar nicht gefordert waren, und damit seine Chance durch den Preis unnötig verschlechtert? Und noch etwas muß man wissen, wenn man verstehen will, warum der Wirtschaftssenator seinem eigenen Gutachter letztlich nicht vertraut: Die Kanzlei des Gutachters arbeitet auch sonst für die begünstigte Hegemann-Gruppe. Also ein doppelt interessiertes Gutachten.

Der Wirtschaftssenator beförderte das Papier in den dafür vorgesehenen Korb und unterwarf sich öffentlich, das zu tun, was der Bausenator von ihm verlangte: nämlich das Projekt an Züblin zu geben – Ehre, wem Ehre gebührt, findet

Rosi Roland

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