: Rollback beim Paragraph 218
■ Regierungspräsidium kritisiert Stellenausschreibung / Ärzte sollen „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ auch an der Frauenklinik in Nürnberg Abtreibungen ausführen
Nürnberg (taz) -Die Kampagne von katholischer Kirche, Caritas– Verband, örtlicher CSU und zuletzt der bayerischen Staatsregierung gegen den Text der Stellenausschreibung für zwei neue Chefarztstellen an der städtischen Frauenklinik Nürnberg zeigt den ersten Erfolg. Die Regierung von Mittelfranken als zuständiges Rechtsaufsichtsorgan über die Stadt fordert die Streichung der Passage: „Es wird vorausgesetzt, daß Ärztinnen/Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.“ Mit diesem Satz verstoße die Stadt gegen die Gewissensfreiheit der Ärzte. Angesichts der prekären Situation, daß es derzeit in ganz Nürnberg nur eine Privatklinik gibt, die bereit ist, Notlagenindikationen vorzunehmen, stehen SPD und Grüne nach wie vor hinter dem Ausschreibungstext. Zudem ist die Ausschreibung längst abgeschlossen, 18 Bewerber/innen haben sich gemeldet und bereits vorgestellt. Während die Stadt Nürnberg inzwischen Widerspruch gegen den Regierungsbescheid einlegen will, haben die Gegner der umstrittenen Passage Aufwind bekommen. Sie entschieden, nun noch offensiver gegen diese „unglaubliche Stellenausschreibung“ vorzugehen. bs
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