: Riester für Surfen am Arbeitsplatz
DÜSSELDORF ap ■ Unter bestimmten Voraussetzungen soll in Betrieben künftig das Internet-Surfen erlaubt sein. Das geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein neues Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz hervor, wie das Handelsblatt berichtet. Danach soll das Recht auf Surfen durch Einzelvereinbarung oder Tarifvertrag begeschränkt werden können. Ferner soll der Arbeitgeber die Kosten dem Arbeitnehmer berechnen können. Andererseits sollen Arbeitgeber künftig wegen Bruchs des Postgeheimnisses strafverfolgt werden können, wenn sie private E-Mails kontrollieren.
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