Richterlob für Greenpeace

■ Das Nordenhamer Amtsgericht setzte der Greenpeace-Aktion gegen Kronos Titan ein juristisches Ende, aber ein Oldenburger Landrichter zeigt Verständnis für die Umweltschützer

Sein Herz schlägt für Greenpeace - andererseits muß er sich an die jetzt noch geltenden Gesetze halten: Der Oldenburger Landrichter Gerd Gärtner erörterte gestern vormittag die „einstweilige Verfügung“ seiner Nordenhamer Kollegen, die der Greenpeace-Aktion am 30. Mai ein Ende setzte. Sein Urteil darüber wird Richter Gärtner am 17.August fällen.

Für 30 Stunden hatte Greenpeace damals den Säuretanker „Kronos“ an der Werkspier von Kronos-Titan in Nordenham festgekettet. Die Umweltschützer

wollten so verhindern, daß der Tanker ausläuft und seine Fracht von 1.200 Tonnen Dünnsäure in die Nordsee bei Helgoland verklappt.

Am zweiten Tag ihrer Aktion wurden die Greenpeace -AktivistInnen von der Bremerhavener Wasserschutzpolizei abgedrängt. Nach Einbruch der Nacht lief die Kronos aus.

Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Wasserschutzpolizei war die „Einstweilige Anordnung“ des Nordenhamer Amtsgerichts. Das Gericht hatte den Umweltschützern verboten, näher als

200 Meter an die Pier heranzufahren.

„Das Vorgehen von Greenpeace ist löblich“, sagte Richter Gärtner gestern bei der öffentlichen Verhandlung vor dem Oldenburger Landgericht. Denn die Belastung der Nordsee und das Robbensterben seien nur Anzeichen dafür, daß die Natur kurz vor ihrem Kollaps stehe. Das geltende Recht, so Gärtner, müsse geändert und das Verursacher-Prinzip eingeführt werden. Urteilsverkündung am 17. 8. um 10 Uhr im Landgericht Oldenburg.

mw