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Richter zweifeln an Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht hat „ernstliche Zweifel“, ob die umstrittene – von den Hotels zu zahlende – Tourismusabgabe verfassungsgemäß ist. Die 4. Kammer ordnete deshalb in einer am Donnerstag veröffentlichten Eil-Entscheidung an, daß ein Hotelbetrieb zunächst die Abgabe nicht zahlen muß. Das Abgeordnetenhaus hatte im Frühsommer diesen Jahres die Abgabe eingeführt, die von allen „im Land Berlin gelegenen gewerblichen Beherbergungsbetrieben“ zu zahlen ist. Mit dem Geld soll die Fremdenverkehrswerbung für Berlin im In- und Ausland und die Information von Touristen finanziert werden. Das Hotel, das den Antrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte, war für den Zeitraum von sechs Monaten zu der Zahlung von 33.810 Mark von den Behörden aufgefordert worden.

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