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Richter stehen zu König Wilhelm

■ Senat durfte Umbenennung der Grotewohlstraße anordnen

Die Umbenennung der Otto- Grotewohl-Straße in Wilhelmstraße ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechtens. Die Erste Kammer lehnte es ab, der Klage eines Anwohners stattzugeben. Die vom Verkehrssenator beschlossene Namensänderung, die seit dem 1. Oktober gilt, wird somit nicht aufgehoben. Die Behörde darf nach Auffassung des Gerichtes die aus der DDR stammenden Straßennamen von Personen, die sich als „aktive Gegner der Demokratie und geistig-politische Wegbereiter und Verfechter des DDR-Regimes erwiesen haben“, im Ostteil der Stadt beseitigen. Der klagende Anwohner habe kein Recht, die Änderung zu unterbinden, weil der neue Name für ihn nicht diskriminierend sei. Es sei mit der Berliner Verfassung vereinbar, daß die Straßenaufsicht bei den im künftigen Regierungsviertel gelegenen Straßen nach der im April 1993 erfolgten Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes nicht mehr zu den bezirkseigenen Aufgaben gehöre, hieß es zur Begründung.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers bedeutet der Beschluß jedoch keine Entscheidung in der Hauptsache, die später verhandelt werde. dpa/ADN

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